Stoßfänger


Mit Modelljahr 1973 wurden verstärkte Gummipuffer durch den Gesetzgeber zur Pflicht erklärt (Bumper Q&A's). Diesen Vorschriften entsprechend, hatten Personenwagen einen Aufprall mit 5 mph von vorn und mit 2,5 mph von hinten ohne Schäden an Beleuchtung und Kraftstoffsystem zu überstehen. Diese Gummipuffer werden geimeinhin als optischer Minuspunkt angesehen, hatten rückblickend aber immerhin dafür gesorgt, dass der einen oder anderen Chromstoßstange ein hohes Alter vergönnt war.

Sealed-Beam-Scheinwerfer


Bis Anfang der 90er Jahre waren für die USA nur Sealed-Beam-Scheinwerfer zulässig, die gängigsten Leuchtmittel sind heute HB1, HB3, HB4. Die Idee des Sealed Beam war, dass man verhindern wollte, dass Fahrzeuge mit blinden bzw. matten Scheinwerferreflektoren unterwegs sind. Man sollte dabei auch anmerken, dass in Amerika ein Sealed-Beam-Scheinwerfer etwa genauso viel kostet wie eine H4-Glühlampe.
Das Problem, dass der deutsche TÜV damit hat, ist dass der Scheinwerfer bei einem Steinschlag sofort komplett ausfällt, da das nötige Vakuum nicht in einer Glühlampe herrscht, sondern im kompletten Scheinwerfer. Außerdem gibt es keine genaue Hell-Dunkelgrenze.
Neuere Sealed-Beam-Austauschscheinwerfer haben mittlerweile zusätzlich eine in sich gekapselte Hallogenglühlampe mit eingegossen, die den Totalausfall verhindern soll.

Standlicht


Die Sealed-Beam-Scheinwerfer sind auch der Grund dafür, dass die Amerikaner nicht wie wir Europäer ein Standlichtbirnchen im Scheinwerfer haben, sondern meistens den Blinker mittels 2-Fadenbirne auch als Standlicht benutzen. Bis in die 50er Jahre in weiß (weißer Blinker und weißes Standlicht) und danach der besseren Erkennbarkeit halber in gelb. Ebenfalls bei amerikanischen Fahrzeugen der 50er Jahre häufig anzutreffen ist, dass das vordere Standlicht zur besseren Erkennung des Blinksignals beim Weiterschalten auf Fahrlicht abgeschaltet wird. Heutzutage darf aber auch wie bei uns ein separates Standlichtbirnchen anstelle des Blinkers als Standlicht leuchten.

Seitenmarkierungsleuchten


Seitenmarkierungsleuchten sind in Amerika seit 1967 für alle Fahrzeuge Pflicht. Zwischen 1967 und 1969 mussten diese vorn in weiß oder orange leuchten und hinten in rot. Ab 1969 war für vorn orange und hinten rot vorgeschrieben und zusätzlich musste in der gleichen Farbe (rot) ein Rückstrahler vorhanden sein.
In Deutschland sind Seitenmarkierungsleuchten seit 1996 erlaubt, allerdings bis auf eine Ausnahme nur in gelb. Gelbe separate Fahrtrichtungsanzeiger hinten sind in Amerika auch erst seit kurzem erlaubt.

Abbiegelicht


Das Abbiegelicht (Corneringlights) ist vorne seitlich im Kotflügel verbaut und wird aktiviert durch eingeschaltetes Standlicht und gleichzeitig betätigtem Blinker. Wurde seit den 60ern verbaut, keine Pflichtaustattung aber eine ganz sinnvolle Erfindung.
Abbiegelicht war auch beim Polara als Option erhältlich.

Rotes Brems- und Blinklicht


Fahrzeuge die hinten rote Fahrtrichtungsanzeige bereits eingetragen haben (auch bei Erstzulassung nach 01.01.1970) genießen weiterhin Bestandsschutz, solange man den KFZ-Brief wegen Abmeldung/Stillegung nicht verfallen lässt.
Desweiteren gilt: Roter Blinker ist nicht gleich roter Blinker!
Hier unterscheidet man zwischen dem separaten Blinklicht, welches genauso elektrisch beschaltet ist, wie bei herkömmlichen KFZ eben nur mit rotem Blinkerglas und dem kombinierten Brems- und Blinklicht (Zweikreisblinkanlage) wie es die Amerikaner zum Teil bis heute noch verbauen. Bei aufleuchtendem Bremslicht und gleichzeitig betätigter Fahrtrichtungsanzeige leuchtet nur noch ein Bremslicht auf und das andere übernimmt ausschließlich die Funktion der Fahrtrichtungsanzeige. Das alles natürlich in rot.
Dieses System hat es aber auch in Europa gegeben (sogar in gelb bei alten Porsche). Die gelbe Zweikreisblinkanlage war sogar noch bis Erstzulassung 1986 zulässig.